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die kosten Das Honorar für die anwaltliche Tätigkeit bestimmt sich regelmäßig nach dem zum 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gesetzliche Regelung beschreibt die Mindestvergütung des Rechtsanwaltes. Teilweise ist ein Gebührenrahmen festgelegt, innerhalb dessen die Vergütung nach den gesetzlichen Kriterien zu bemessen ist. Von verschiedenen Anbietern werden Prozesskostenrechner im Internet zur Verfügugn gestellt, die es dem interessierten Nutzer ermöglichen, die zu erwartenden Kosten überschlägig zu ermitteln. Die Suche mit dem entsprechenden Schlagwort wird Ihnen leicht weiterhelfen. Das Gesetz (RVG) gestattet in Sonderfällen, namentlich im Bereich des Inkassowesens den Abschluss von Rahmenvereinbarungen. Die vereinbarten Gebühren können die Vorgaben des RVG unterschreiten. Entsprechende Vereinbarungen werden von mir angeboten. In bestimmten Fällen, namentlich bei der Bearbeitung zeitaufwendiger Mandate, ist es im Interesse des Mandanten und auch des Rechtsanwaltes geboten, eine vom RVG abweichende Honorarvereinbarung zu treffen. In solchen Fällen schlage ich den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage des anfallenden Zeitaufwandes vor. Die Abrechnung erfolgt in Leistungseinheiten von jeweils 3 Minuten Länge. Damit wird für den Mandanten der geleistete Aufwand transparent. |
| Trier, Konz, Saarburg, Schweich, Bitburg, Wittlich, Hermeskeil, Rheinland-Pfalz, Anwalt, Rechtsanwalt, Insolvenz, Pleite, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Schulden, Vergleich, Gläubiger, Schuldner, Liquidität, Illiquide, Insolvenzantrag, Restschuldbefreiung, Insolvenzplan, Insolvenzverschleppung, Schadensersatz, Anfechtung, Insolvenzanfechtung, Auslandsinsolvenz, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Verwertung, Pfändung, Sicherungsübereignung, Abtretung, Globalzession, Bürgschaft, Pfandrecht, Finanzamt, Steuer, Steuerfahndung, Steuerhinterziehung, Strafverfahren, Steuerverkürzung Ausland, Schweiz, England, Frankreich, Polen, Luxemburg, GmbH, AG, oHG, KG, Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführer, faktischer Geschäftsführer, Insolvenzverwalter, Gerichtsvollzieher |
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